Halteverbot für den Umzugswagen einrichten

Endlich kann es losgehen: Die Möbel sind zerlegt, die Umzugskartons gepackt und Alles ist bereit für den Umzug ins neue Heim. Zu dumm, wenn Sie nun feststellen müssen, das vor der alten und/ oder neuen Wohnung kein ausreichend großer Parkplatz frei ist, um den Umzugswagen abzustellen und die Kisten stressfrei zu ver- bzw. entladen. Was also tun? Rechtzeitig um ein Halteverbot kümmern – und zwar ein amtliches!

Halteverbot selbst basteln?

Bei vielen die erste Idee für ein Halteverbot für den Umzugswagen: Kreativ werden und sich mit Stühlen, Tischen und selbst gemalten "Umzug! Parken verboten!"-Schildern eine improvisierte Halteverbotszone für den Umzugswagen basteln. Halt! Das ist keine gute Idee, denn das verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung und kann unter Umständen richtig Ärger geben. Um das zu verhindern, ist ein frühzeitig beantragtes amtliches Halteverbot für den Umzugswagen des Rätsels Lösung.

Halteverbot für den Umzugswagen einrichten lassen

Wenn Sie mitten im Umzugsstress nicht auch noch den Kopf haben, das Halteverbot für den Umzugswagen selbst zu beantragen und die Schilder auf und abzubauen, legen Sie doch die komplette Organisation des Halteverbotes vertrauensvoll in die Hände eines professionellen Dienstleisters! Dieser kümmert sich nach Zahlung einer Pauschale um alle Formalitäten, Transport und  rechtzeitigen Auf- und Abbau der Schilder.

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Das Halteverbot für den Umzugswagen selbst beantragen

Wenn Sie das amtliche Halteverbot selbst einrichten möchten, müssen Sie erst einmal einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Straßenverkehrsamt stellen. Sollten Sie in eine andere Stadt ziehen, muss auch dort ein gesonderter Antrag für ein Halteverbot für den Umzugswagen eingereicht werden.Folgende Angaben werden dafür von Ihnen benötigt: Haben Sie die Erlaubnis für das Aufstellen der Parkverbotsschilder erhalten, müssen Sie diese Genehmigung eine Woche vor dem Umzugstermin bei der zuständigen Polizeidienststelle vorlegen. Wenn dies geschehen ist, dürfen Sie ca. vier bis fünf Tage vor dem Umzugsdatum, die Halteverbotsschilder aufstellen. Bitte denken Sie daran, dass Sie nach dem Umzug auch für den Abbau der Halteverbotszone und die Rückgabe der Schilder verantwortlich sind.

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