Tipps zum Thema Mietminderung

Gar nicht selten kommt es vor, dass gewisse Mängel in Mietwohnungen für Ärger sorgen: Die Heizung funktioniert nicht, der Briefkasten ist nicht zu benutzen oder der Putz bröckelt von der Wand und der Vermieter weigert sich, die Mängel zu beheben. Viele Menschen wissen gar nicht, dass Sie Druck auf den Vermieter ausüben können und zwar durch eine Mietminderung.

Voraussetzungen für eine Mietminderung

Um eine rechtmäßige Mietminderung durchsetzen zu können, müssen Sie einiges beachten:
Der Mangel, der zu der Mietminderung führt, darf Ihnen beim Einzug nicht bekannt gewesen sein und Sie dürfen ihn auch nicht selbst verursacht haben. Außerdem darf der Mangel nicht unerheblich sein: Er muss die Lebensqualität und das Nutzen der Wohnung erheblich beeinträchtigen, erst dann können sie die Miete mindern.

Wenn dies alles zutrifft, haben Sie ein gesetzlich verankertes Recht, die Miete angemessen zu mindern. Informieren Sie Ihren Vermieter sofort schirftlich über den entdeckten Mangel und fordern Sie ihn zur Beseitung auf. Wenn der Vermieter dann innerhalb einer angemessenen Frist nichts unternimmt, können Sie eine Mietminderung in Betracht ziehen. Diese Mietminderung muss nicht extra beantragt werden und darf im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden.

Gut zu wissen:
Mindern Sie die Miete darf der Vermieter die von Ihnen eingezahlte Mietkaution nicht dazu verwenden, die Mietausfälle auszugleichen.

Gründe für eine Mietminderung

Alle erheblichen Schäden am Haus und in der Wohnung, die so arg sind, dass der Mieter die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen kann, sind Gründe für eine Mietminderung. Beispiele:

Höhe der Mietminderung

Grundlage der zu berechnenden Mietminderung ist die Bruttomiete – also die monatliche Miete abzüglich aller Nebenkosten. Um wie viel Prozent die Miete in welchem Fall gemindert werden kann, lässt sich pauschal nicht sagen. In Härtefällen können Sie die Miete auch ganz einbehalten. Die Höhe der Mietminderung muss im Einzelfall entschieden werden. Lassen Sie sich auf jeden Fall beim Mieterschutzbund über Gerichtsurteile zum Thema Mietminderung aus der Vergangenheit beraten, dort hilft man Ihnen im Ernstfall auch bei rechtlichen Schritten.

Wenn selbst eine Mietminderung nicht hilft den Vermieter dazu zu bewegen, den Mangel zu beseitigen, bleibt Ihnen nur noch die außerordentliche fristlose Kündigung – sparen Sie bei
dem anschließenden unfreiwilligen Umzug Kosten, indem Sie zuerst Umzugsangebote kostenlos vergleichen und sich dann für den passenden Umzugsservice entscheiden.

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