Umzug mit Garten - Tipps und Tricks

Umzug mit Garten – was muss bleiben?

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Nicht immer ist das bekannt: der Vermieter hat laut BGB alleiniges Besitzrecht auf alles auf dem Grundstück fest verwachsenem. Die Pflanzen sind hierbei ein „wesentlicher Bestandteil“ des Grundstücks. Das heißt, auch alles, was je eingepflanzt wurde, gehört dem Vermieter, unbedeutend wer die Pflanzen angeschafft hat. Wollen Sie nun ihre Sträucher und Bäumchen mitnehmen, bedarf es einer Genehmigung seitens des Vermieters. Besteht der Vermieter auf „sein“ Eigentum, können Sie evtl. mit einer Entschädigung rechnen, je nachdem wie weit der Wert des Grundstücks durch die Bepflanzung gestiegen ist.

Umzug mit Garten – was darf mit?

Zum Glück gilt diese Regelung nicht für alles im Garten: Haben Sie z.B. Zimmerpflanzen, die den Sommer immer im Garten eingepflanzt werden, gelten diese als „Scheinbestandteil“, da sie sich nur vorübergehend im Grundstück befinden. Diese dürfen Sie also beim Umzug mit Garten mitnehmen. Ebenso verhält es sich mit Gartenhäuschen oder Vogelhäuschen. Sie erkennen den Unterschied im Status „vorübergehend“. Zur Veranschaulichung: ausgewachsene Bäume dagegen lassen sich nur schwerlich umpflanzen, diese gelten somit nicht als vorübergehender Bestandteil des Grundstücks, sondern als fester.

Lesen Sie sicherheitshalber Ihren Mietvertrag genau, hier ist aufgeführt wie der Vermieter zur Bepflanzung und des Eigentums steht!

Umzug mit Garten – der Transport

Ist entschieden welche Pflanzen umziehen dürfen können Sie planen: Im neuen Heim sollten die Plätze für die grünen Gefährten bereits feststehen – im Idealfall sind die Bedingungen identisch zum letzten Standort. So können die Umzugshelfer schnell abladen und die Pflanzen erholen sich vom Umzug mit dem Garten.

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