Wissenswertes über den Mietvertrag

Früher reichte ein beherzter Handschlag und Geschäftliches war auf Ehre besiegelt. Doch heute kommt man ohne ihn kaum aus: der Mietvertrag enthält alle wichtigen Daten und Vereinbarungen rund um Ihr Mietverhältnis schriftlich und verbindlich fest. Doch früher war nicht alles besser - denn der Mietvertrag hat nicht nur die Aufgabe, Sie zu regelmäßigen Mietzahlungen zu verpflichten, auch Ihre Rechte werden durch den Mietvertrag abgesichert und geschützt.

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Was steht im Mietvertrag?

Damit ein Mietvertrag Rechtsgültigkeit erhält, muss er nach den Richtlinien des BGB erstellt sein. Ein Mietvertrag ist grundsätzlich nicht übertragbar und muss beide Mietparteien, also den Mieter und den Vermieter mit vollem Namen und Anschrift festhalten. Ein weiterer essenzieller Bestandteil ist immer die genaue Beschreibung der Mietsache und aller zugehörigen Räume oder mitgenutzten Flächen. Hierzu gehört auch die Feststellung der Mietfläche. Aber Achtung: steht im Mietvertrag die falsche Anzahl an Quadratmetern, ist für die Berechnung des Mietpreises nur die tatsächliche Fläche ausschlaggebend, nicht die Angaben im Mietvertrag.
Ebenfalls im Mietvertrag enthalten sein müssen Angaben über die Nettokaltmiete und die Nebenkosten, sowie Regelungen zur Staffelmiete, falls gegeben. Der Mietvertrag enthält auch Angaben zur den Pflichten des Mieters hinsichtlich Schönheitsreparaturen und Renovierungsansprüchen. Wenn Sie einen Mietvertrag von Grund auf selbst aufsetzen müssen oder sich einmal einen Mietvertrag als Beispiel ansehen möchten, können Sie sich einen standardisiert verfassten Mietvertrag im Internet herunterladen.

Tipp: Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Angaben im Mietvertrag haben, wenden Sie sich an den Mieterschutzbund!

Der Anfang und das Ende: Fristen im Mietvertrag

Wer einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben hat, kann als Mieter jederzeit ohne Angaben von speziellen Beweggründen das Mietverhältnis schriftlich kündigen. Umgekehrt sind Sie als Mieter aber gegen fristlose Kündigungen seitens des Vermieters geschützt - dieser darf den Mietvertrag nur fristgerecht oder unter Angabe eines gesetzlich anerkannten triftigen Grundes kündigen. Triftige Gründe können vorliegen, wenn der Mieter längerfristig seine Mietzahlungen schuldig bleibt oder der Vermieter nachweisen kann, dass er Eigenbedarf an seiner Mietsache geltend machen kann.

Grundsätzlich gelten für jeden Mietvertrag gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen. So kann der Mietvertrag vom Vermieter bei einer Mietdauer von unter fünf Jahren mit einer dreimonatigen Frist kündigen, bei längerer Mietdauer sogar mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist. Besteht der Mietvertrag seit mehr als acht Jahren, gilt die Kündigungsfrist sogar für neun Monate. Klauseln im Mietvertrag verletzen dieses Recht nicht.
Wollen Sie sicher gehen, dass der Vermieter Ihre Kündigung rechtzeitig erhalten hat, stellen Sie das Schreiben unter Zeugen selbst zu oder versenden Sie es per Einschreiben.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für den Umzug und hoffen etwas Licht in Fragen rund um den Mietvertrag gebracht zu haben!

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