Der Mietvertrag - wichtig zu wissen
Der Mietvertrag regelt nicht nur die Höhe der Miete und der Kaution, sondern alles, was die Anmietung einer Wohnung betrifft. Hier finden Sie die wichtigsten Fakten rund um den Mietvertrag.- Da ein Mietvertrag nicht übertragbar ist, müssen zwingend alle beteiligten Parteien namentlich im Mietvertrag genannt werden.
- Die Höhe der Miete muss genau benannt sein, aufgeschlüsselt in Nettomiete und Betriebskosten.
- Die vermieteten Räume müssen benannt werden, also eventuell Keller, Dachboden, Balkon, Garage und ähnliches.
- Die Art des Mietvertrages muss erkenntlich sein: Staffelmietvertrag, befristeter oder unbefristeter Mietvertrag.
Kündigung Mietvertrag
1. Der Mieter möchte den Mietvertrag kündigen
Ein unbefristeter Mietvertrag kann vom Vermieter jederzeit gekündigt werden, der Mieter muss nur die Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten. In manchen Fällen ist die Kündigungsfrist kürzer, falls sie länger ist, ist dies nicht rechtens.
Kündigen muss der Mieter immer schriftlich, am Besten sollte man ein Einschreiben mit Rückschein versenden oder die Kündigung mit einem Zeugen in den Briefkasten des Vermieters werfen. Kündigungen per Fax oder Email sind nicht gültig.
Thema Sonderkündigungsrecht: In manchen Fällen (Mieterhöhungen, Ankündigung von Modernisierungen, langwierige Mängel, die nicht nach einer Mietminderung beseitigt werden) kann das Sonderkündigungsrecht greifen. Bitte informieren Sie sich hierzu beim Deutschen Mieterbund.
2. Der Vermieter möchte den Mietvertrag kündigen
Der Vermieter hat, wie der Mieter, auch Rechte, allerdings sind Sie als Mieter vor unrechtmäßigen Kündigungen in Deutschland recht gut geschützt. Innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist kann der Vermieter den Mietvertrag schriftlich kündigen, allerdings verlängert sich die die Kündigungsfrist mit der Länge der Mietdauer: bei mehr als 5 Jahren verlängert sich die Frist auf 6 Monate bei mehr als 8 Jahren auf 9 Monate. Darunter gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten, schauen Sie auf jeden Fall in den Mietvertrag.
Räumungen werden allerdings erst nach einem vom Vermieter gewonnenen Gerichtsverfahren durchgeführt.
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