Hartz-4-Umzug: Welche Umzugskosten werden übernommen?

Grundsätzlich ist ein Umzug ohne Genehmigung der ARGE möglich. Wer als Hartz 4-Empfänger aber auf eine (teilweise) Übernahme der Umzugskosten durch das Amt angewiesen ist, muss zuerst die Notwendigkeit für den Wohnungswechsel nachweisen und den Umzugsgrund genehmigen lassen.
Ist dies geschehen gilt außerdem: Der Hartz-4-Umzug muss so günstig wie möglich gehalten und jeder Posten im Voraus bei der ARGE (zuständig ist die Gemeinde des alten Wohnortes) mit entsprechenden Kostenvoranschlägen schriftlich beantragt und genehmigt werden.

Zudem müssen die Kosten der neuen Unterkunft angemessen sein, wobei allerdings keine Rolle spielt, ob der Wohnungswechsel im gleichen Ort stattfindet oder nicht. Doch welche Kosten werden konkret übernommen?

Diese Kosten übernimmt die Arge (nicht) beim Hartz-4-Umzug

Einige Ausgaben werden beim Umzug eines Hartz-4-Empfängers hingegen eher selten übernommen. Zum Beispiel wird ein Umzug mit einem Umzugsunternehmen nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei Behinderung oder Krankheit) genehmigt.
Auch Maklergebühren werden nur bezahlt, wenn nachweisbar nicht ausreichend freier, nicht maklergebundener Wohnraum zur Verfügung steht.
Hartz-4-Empfänger unter 25 Jahren haben bei Auszug aus dem Elternhaus zudem nur dann Anspruch auf eine Kostenerstattung, wenn besondere Gründe – z.B. Schwangerschaft, schwere Streitigkeiten mit den Eltern – vorliegen.

Achtung: Die Kosten für den Hartz 4 Umzug werden nur dann übernommen, wenn alle Ausgaben penibel dokumentiert werden. Also unbedingt Rechnungen und Bons aufbewahren.

Jetzt Kostenvoranschläge einholen: Ob mit Umzugswagen oder einer Spedition – die ARGE akzeptiert beim Hartz 4 Umzug nur das kostengünstigste Angebot. Holen Sie hier unverbindliche Kostenvoranschläge für einen Umzugswagen oder ein regionales Umzugsunternehmen ein.

« Zurück zu Umzugstipps