Sonderurlaub für den Umzug
Steht ein Umzug vor der Tür, hat man nicht nur alle Hände voll zu tun, sondern auch den Kopf voll von Dinge, die man nicht vergessen darf, die noch getan werden müssen. Selbst wenn man den Umzug von Profis erledigen lässt – alles können sie einem nicht abnehmen. Wer dazu noch im Berufsleben steht, dem kann so ein Wohnungswechsel schon mal über den Kopf wachsen. Einige freie Tage helfen, den Umzug zu meistern.Umzug organisieren: Den Umzugskalender online nutzen.
Sonderurlaub bei Umzug gesetzlich nicht geregelt
Aber muss man für den Umzug wertvoller Jahresurlaub einreichen oder steht einem gesetzlicher Sonderurlaub für den Umzug zu? Die Antwort lautet: nein. Laut Bundesurlaubsgesetz, in dem Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern geregelt sind, haben Sie bei einem Wohnungswechsel keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub – außer Sie müssen aus betrieblichen Gründen umziehen.Das bedeutet aber nicht, dass Ihnen kein Umzugsurlaub zusteht. In vielen Betrieben ist dies im Tarif- oder im Arbeitsvertrag geregelt. Oder es besteht eine sogenannte Betriebsvereinbarung, laut der ein Umzugsurlaub gewährt wird. Der Betriebsrat ist in jedem Fall eine gute Adresse für sämtliche Fragen rund um den Umzugsurlaub. Da kann man Ihnen nicht nur sagen, ob Sie einen vertraglichen Anspruch haben, sondern auch, wie dies in der Regel in Ihrem Betrieb gehandhabt wird. Wurde bei einem Wohnungswechsel bislang meist Sonderurlaub gewährt, wird man Ihnen diesen schwerlich abschlagen können.
Fragen Sie nach Umzugsurlaub
Haben Sie laut Firmenvereinbarungen keinen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug, können Sie immer noch darum bitten. Für gewöhnlich wird Ihr Vorgesetzter einer Bitte nach Sonderurlaub bei einem Umzug offen gegenüberstehen, außer es sprechen betriebliche Gründe, die Ihre Anwesenheit erfordern, dagegen. Ihr Chef hat ja vermutlich auch schon den einen oder anderen Umzug hinter sich, er kennt die Arbeit und den inneren Stress, die damit verbunden sind. Und er weiß, dass es betrieblich mehr Sinn macht, Ihnen ein zwei Tage frei zu geben, als dass Sie in der heißen Umzugsphase nur mit halbem Kopf und Herz bei der Sache sein können.Fragen Sie also ruhig nach Sonderurlaub für Ihren Umzug. Fragen Sie aber früh genug und auch nicht zwischen Tür und Angel nach. Bitten Sie Ihren Vorgesetzten um einen kurzen Gesprächstermin, damit unterstreichen Sie die Wichtigkeit Ihres Anliegens.
Fragen Sie besser gleich nach zwei Urlaubstagen, das erhöht die Chance, mindestens einen zu erhalten. Falls Sie sonst ab und zu Überstunden machen, besonderen Einsatz zeigen oder kaum je fehlen, dürfen Sie das ruhig erwähnen oder Sie können anbieten, bei einem Engpass mal zusätzlich zu arbeiten. Gerade bei zuverlässigen und engagierten Mitarbeitern sind Betriebe beim Umzugsurlaub sehr kulant.
Umzug beschleunigen und Urlaubstage sparen: Lassen Sie sich von einem Umzugsunternehmen beim Wohnungswechsel helfen.
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