Nebenkosten - die zweite Miete
Lassen Sie sich bei der Wohnungssuche nicht von der Angabe der Nettokaltmiete täuschen – die endgültige Wohnungsmiete ist durch die hinzukommenden Nebenkosten deutlich höher. Vor allem in Großstädte können die Nebenkosten noch einmal bis zur Hälfte der Nettokaltmiete betragen.Tipp: Wenn Sie Ihre neue Wohnung schon gefunden haben und kurz vor Ihrem Umzug stehen, lassen Sie sich unverbindlich kostenlose Angebote von Umzugsunternehmen zuschicken, um Preise zu vergleichen.
Nebenkosten - woraus bestehen sie?
Nebenkosten entstehen durch die Erhaltung des Gebäudes in seinem bestimmungsgemäßen Zustand – so steht es im BGB. Die Unterhaltskosten dürfen dabei nicht auf die Mieter umgelegt werden, wohl aber die Betriebskosten, bei denen zwischen warmen und kalten Betriebskosten unterscheiden wird.
Warme Nebenkosten
Zu den warmen Nebenkosten zählen Heiz-, Strom und Wasserkosten. Nach der Heizkostenverordnung können diese zu mindesten 50% und höchstens 70% nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden, der Restbetrag ergibt sich aus der jeweiligen Wohnfläche. Dabei zählt – und das ist im Streitfall um Nebenkosten gut zu wissen – nur die tatsächliche Größe der Wohnung, auch wenn diese von den im Mietvertrag gemachten Angaben abweicht.
Kalte Nebenkosten
Diese Betriebskosten machen den größten Teil der Nebenkosten aus. Hier zahlt der Mieter anteilig für:
- Die gesetzliche Grundsteuer sowie Versicherungen
- Instandhaltung von gemeinschaftlich genutzten Räumen, z.B. Treppenhaus, Fahrstuhl oder Waschküche
- Abfallbeseitigung, Winterdienst, Straßenreinigung und ggf. Gartenpflege
- Hausmeisterkosten
- Kabel- oder Antennenkosten
- Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Nebenkostenabrechnung überprüfen.
Nebenkosten absetzen
Grundsätzlich ist ein Teil der Nebenkosten von der Steuer absetzbar. So können 20% der Kosten für Gartenpflege, den Hausmeister und allgemeine Wartungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
« Zurück zu Umzugskosten