Umzugskosten - Ausgaben von der Steuer absetzen
Wer umzieht hat meist Mühe, im Umzugschaos an Alles zu denken – zuletzt wird dabei oft an die Umzugskosten und Einsparungsmöglichkeiten gedacht.Grundsätzlich hilft natürlich immer, sich vorher über Angebote von Umzugsunternehmen und weiteren Umzugsservice zu informieren. Doch auch wenn erst nachher über Umzugskosten nachgedacht wird, gibt es Möglichkeiten, Geld zu sparen: indem man Umzugskosten von der Steuer absetzt.
Umziehen für den Job und Umzugskosten sparen
Mit einem Umzug aus beruflichen Gründen sind Sie fast immer auf der sicheren Seite, wenn es um Absetzbarkeit der Umzugskosten geht. Berufliche Gründe sind zum Beispiel:- Anmietung, Aufgabe oder Wechsel einer Dienstwohnung
- Versetzung durch den Arbeitgeber
- Antritt einer neuen Arbeitsstelle oder eines Studienplatzes
- Verkürzung des bisherigen Anfahrtsweges zur Arbeit um mehr als eine Stunde
Welche Umzugskosten können abgesetzt werden?
Generell wichtig: Führen Sie genau Buch und sammeln Sie Belege, sobald Sie im Zusammenhang mit Ihrem Umzug eine Ausgabe tätigen – dann können folgende Umzugskosten bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden:- Anfahrts- und Reisekosten – auch solche, die bereits bei der Wohnungssuche für Besichtigungen, Schlüsselübergaben u.ä. anfallen (bei großer Distanz zwischen altem und neuen Wohnort zählen auch Übernachtungs- und Verpflegungskosten)
- Maklergebühren in ortsüblicher Dimension
- Mietkosten bei doppelter Miete
- Transportkosten für Möbel und Umzugsgut, z.B. Mietkosten für einen Umzugswagen
- Kosten für die Anschaffung eines Herdes oder Ofens
- Nachhilfe für die Kinder bei Schwierigkeiten in der neuen Schule oder durch Schulausfall bis zu einem Maximalbetrag von 1584 €
- Kosten für den Bezug einer vorläufigen Wohnung
Der Umzug ist privater Natur – was nun?
Bei einem Umzug aus privaten Gründen (oder wenn private Gründe die beruflichen Gründe für einen Umzug überwiegen), können Sie deutlich weniger Umzugskosten von der Steuer absetzen. Auch hier gilt allerdings: Lassen Sie sich unbedingt alle Leistungen, auch von privaten Helfern, quittieren und sammeln Sie die Belege.Bei privaten Umzügen sind grundsätzlich nur der Transport des Umzugsgutes durch ein Umzugsunternehmen absetzbar, außerdem Kosten für Schönheitsreparaturen und Renovierungen an der Wohnung und Auslagen, die beim Ummelden von Personen oder Fahrzeugen entstehen.
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