Wichtiges zum Thema Mietkaution

Über kaum ein Thema wird beim Umzug so viel gestritten wie um die Mietkaution. Und dabei weiß oft weder die eine noch die andere Seite genug über den Zankapfel, um sich wirklich rechtlich sicher zu fühlen. Was darf der Vermieter und was muss ich als Mieter über die Mietkaution wissen?

Grundsätzliches zur Mietkaution

Bei der Mietkaution handelt es sich um ein Art Pfand, den der Vermieter vom Mieter einbehält, um sich vor Mietrückständen oder Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Mietwohnung abzusichern. Die Höhe der Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen – die Nebenkosten sind dabei nicht inbegriffen. Der Mieter zahlt die Mietkaution entweder direkt an den Vermieter oder auf ein gemeinsam geführtes Treuhandkonto für die Dauer des Mietverhältnisses. Der Mieter hat dabei das Recht die Einzahlung der Mietkaution auf bis zu drei Monatsraten einzuteilen. Nach dem Auszug wird die Mietkaution in voller Höhe, manchmal sogar zuzüglich Zinsen, wieder ausgezahlt - vorausgesetzt es ist dem Vermieter kein Schaden entstanden.

Dies ist der Punkt, an dem sich meistens die Geister scheiden und Streitfälle rund um die Mietkaution entstehen. Um solche Streitigkeiten zu vermeiden und die Erstattung der vollständigen Mietkaution zu gewährleisten, sollte schon beim Einzug und bei der ersten Wohnungsbesichtigung ein detailliertes Protokoll erstellt werden, in dem ggf. alle bestehenden Mängel festgehalten werden. Auch lohnt es sich immer einen Zeugen dabeizuhaben oder Fotos zu machen.

Anstelle von Bargeld können Sie dem Vermiter auch einen Kautionsschutzbrief aushändigen. Entstehen Ansprüche seitens des Vermieters springt eine Versicherung für Sie ein und Sie sparen bares Geld.

Rückzahlung der Mietkaution - so vermeiden Sie Probleme

Endet ein Mietverhältnis, ist der Vermieter verpflichtet die Mietkaution innerhalb einer Frist an den Mieter zurückzuzahlen. Bevor der Vermieter dies jedoch tut, hat er das Recht sich vom ordnungsgemäßen Zustand seines Mietobjektes zu überzeugen. Natürlich müssen auch alle vereinbarten Monatsmieten beim Vermieter eingegangen sein - etwaige Rückstände darf er von der hinterlegten Mietkaution abziehen.
Dies gilt allerdings nicht, wenn die Mietrückstände durch eine gerechtfertigte Mietminderung stammen. Eine Mietminderung aufgrund von wohnlichen Mängeln müssen Sie dem Vermieter jedoch zuerst melden, bevor Sie die Miete einbehalten bzw. mindern, sonst wird die fehlende Zahlung einfach als Mietrückstand verbucht.

Hat der Mieter an der Wohnung Schäden hinterlassen oder sind Einrichtungsgegenstände oder sogar Müll in der Wohnung zurückgeblieben, darf der Vermieter diese Schäden auf Kosten des Mieters beseitigen lassen und die dabei entstandenen Kosten von der Mietkaution abziehen. Ist zum Zeitpunkt des Schadensfalls das Mietverhältnis noch aktiv, müssen Sie den Betrag umgehend auf das Kautionskonto überweisen und die ursprünglich vereinbarte Mietkaution wieder auf ihre volle Höhe bringen.

Tipp: Bei Streitfällen rund um die Mietkaution ist Rechtsbeistand anzuraten. Wenden Sie sich zum Beispiel an den Deutschen Mieterbund e.V. oder schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, die Mietfragen mit einschließt.

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