Haftungshinweise für Umzugshelfer

Wenn der Mp3-Player das teuerste Umzugsgut darstellt, ist auch im "schlimmsten Fall" der Schaden überschaubar – anders verhält es sich, wenn Flachbildschirme und andere wertvolle Elektrogeräte transportiert werden sollen. Geht dann beim Umzug etwas kaputt, sollte klar sein, wer dafür haftbar zu machen ist.

Wichtiges gleich vorneweg: Transportschäden beim Umzug werden von der Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, lassen Sie den kompletten Umzug von einer Umzugsfirma machen.

Unsichere Haftung bei Freundschaftsdiensten und Umzugshelfern aus Jobbörsen

Selbst wenn nicht Sie den Umzugskarton mit dem Geschirr fallen lassen, sondern ein befreundeter Umzugshelfer oder ein Laie, den Sie über eine Jobbörse engagiert haben - die Haftung für das zerbrochene Geschirr müssen Sie in der Regel selbst übernehmen. Es sei denn, Sie haben den Umzugshelfer zuvor vertraglich zur Haftung verpflichtet.

Online suchen: Umzugshelfer in Jobbörsen finden
Verträge zum Umzug: u.a. Vorlage für einen Vertrag mit einem Umzugshelfer, inkl. Haftung

Der Umzugshelfer kann dann einen Zusatz in die Haftpflichtversicherung einfügen lassen, der ihn von den Kosten entbindet. Ansonsten sieht die Haftpflichtversicherung die freiwillige Hilfe bei einem Umzug als reine Gefälligkeit. Von der Haftung immer ausgeschlossen, sind natürlich Umzugsschäden, die (nachweisbar) mit voller Absicht oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Engagieren Sie fremde, bezahlte Umzugshelfer über Jobbörsen, haben diese manchmal auch schon versicherungstechnisch vorgesorgt. Lassen Sie sich einen schriftlichen Nachweis über eine abgeschlossene und gültige Versicherung für Umzugsschäden vorlegen. Nur dann ist die Haftung klar geregelt.

Klarer Fall: Haftung beim Umzug mit einem Umzugsunternehmen

Alle Umzugsunternehmen, die Umzugs-LKW von über 3,5 Tonnen in ihrem Fuhrpark haben, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen - so schreibt es das Güterkraftverkehrsgesetz vor. Wenn Sie also ein professionelles Umzugsunternehmen für den Umzug engagieren, müssen Sie sich um die Haftung bei eventuellen Schäden (fast) keine Sorgen mehr machen.

Einen kleinen Haken gibt es aber doch:
Zum einen schließt der Vertrag mit dem Umzugsunternehmen die Haftung für besonders wertvolle oder empfindliche Umzugsgüter, Pflanzen oder Tiere oftmals aus.
Außerdem wird die Firma nur mit Sicherheit haften, wenn der komplette Umzug auch von dieser durchgeführt wurde – inkl. Packen der Umzugskartons. Anderenfalls ist nicht klar, ob Sie den Schaden nicht evtl. durch schlechtes Packen mitzuverantworten haben.

Wichtig: Offensichtliche Schäden müssen innerhalb von 24 Stunden, verdeckte innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden. Ist der Transportschaden durch ein so genanntes "unabwendbares Ereignis" wie z.B. Hagel oder das Eingreifen von Dritten entstanden, können Sie die professionellen Umzugshelfer ebenfalls nicht zur Verantwortung ziehen.

Die Höhe der Haftung ist im Handelsgesetzbuch klar definiert: Das Umzugsunternehmen haftet  bei Schäden bis zu einem Grundhaftungsbetrag von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen. Erstattet wird jedoch nicht der Neuwert, sondern der Wert zum Zeitpunkt des Schadens. Unter Umständen lohnt sich deshalb eine zusätzliche Transportversicherung.

Kompromiss in Sachen Haftung:
Wer den Umzug doch lieber in Eigenregie durchführt, aber wertvolle Stücke dennoch geschützt wissen möchte, sollte sich bei regionalen Umzugsunternehmen nach Beiladungen erkundigen. Dieser Umzugsservice bietet die Möglichkeit, einzelne Gegenstände von der Spedition im Rahmen einer anderen Tour mittransportieren zu lassen – die Haftung für die wertvollen Einzelteile liegt dann ganz klar bei dem Unternehmen.

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